Wyylde möchte in seinem Kampf gegen Bilddiebstahl und für das Recht am eigenen Bild an die strafrechtlichen Sanktionen erinnern, die jeder Person drohen, die auf unbefugte Weise Bilder veröffentlicht und/oder verbreitet.
Gemäß Artikel 226-1 des Strafgesetzbuches wird mit einem Jahr Gefängnis und einer Geldstrafe in Höhe von 45.000 € bestraft, wer das Recht am eigenen Bild verletzt. Dazu gehören Bilder, die von einer sich an einem privaten Ort befindenden Person und ohne deren Zustimmung aufgenommen, aufgezeichnet und/oder übertragen werden. Nur wenn das Bild einer Person im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte vor deren Augen und mit deren Wissen aufgenommen wurde, ohne dass sie sich dagegen ausgesprochen hat, kann ihre Zustimmung vermutet werden. Des Weiteren bestraft Artikel 226-8 des Strafgesetzbuches die Veröffentlichung von Montagen, die ohne deren Einwilligung mit dem Bild einer Person erstellt wurde, mit einem Jahr Gefängnis und einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 €, wenn nicht offensichtlich ist, dass es sich um eine Montage handelt, oder wenn dies nicht ausdrücklich erwähnt wird.
Vor diesem Hintergrund und zu Ihrer Sicherheit möchten wir Sie außerdem darauf hinweisen, dass wir eine Liste aller Anmeldungen auf unserer Website mindestens ein Jahr lang aufbewahren.
Diesbezügliche Einzelheiten werden ausschließlich auf gerichtliche Anordnung hin an Dritte weitergegeben.
Darin enthalten sind das Datum der Anmeldung, die Zugangsdaten sowie die IP-Adresse.